Im Falle von veränderten Verhältnissen, insbesondere bei Wechselkursschwankungen oder bei veränderten Rohstoff-kosten, bleibt eine Preisanpassung vorbehalten. Für die Preisbestimmung ist das Datum der Bestellung massgebend.
Die MWST ist in den Listenpreisen nicht eingerechnet.
Nach jeder Lieferung erfolgt Rechnungsstellung. Sind für eine Bestellung mehrere Teillieferungen vereinbart, können diese für die Preiskategorie kumuliert werden, sofern die Abnahme innerhalb max. 6 Monaten erfolgt. Andernfalls gilt jede Teillieferung als Einzelauftrag und wird nach der jeweiligen Bezugsmenge berechnet. Für Bearbeitungen gilt in jedem Fall das Ausmass, das gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Für alle Bestellungen und Masslisten werden von uns schriftliche Bestätigungen erstellt. Diese sind durch den Besteller unverzüglich zu kontrollieren und allfällige Berichtigungen sind vor dem Start der Produktion mitzuteilen. (ist der Auftrag bereits in der Produktion, können wir nicht garantieren, dass die gewünschten Massänderungen noch vorgenommen werden können) Mehrkosten infolge von Massänderungen während der Produktion, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Erteilte Bestellungen können nur im Einverständnis mit dem Hersteller widerrufen werden.
Die vorgesehenen oder vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Übereinstimmung des Auftrages zwischen dem Besteller und dem Lieferanten. Bei Vereinbarung einer Anzahlung beginnt die Lieferfrist mit dem Datum des Zahlungseinganges. In Fällen von höherer Gewalt ist der Lieferant berechtigt, einen den Umständen entsprechenden neuen Liefertermin von sich aus anzusetzen. Als höhere Gewalt wird jedes äussere Ereignis betrachtet, das auch durch grösste Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, wie insbesondere kriegerische Handlungen, Streik, Aussperrung, Export- und Importschwierigkeiten, Naturkatastrophen sowie sonstige schwerwiegende Behinderungen in der Fabrikation oder Lieferung. Konventionalstrafen sowie sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung werden allgemein abgelehnt.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt unser Versand per LKW durch unsere Transportpartner (Woodlog, ETE, Morand Transporte, etc.) an die Geschäftsadresse des Bestellers. Lieferungen auf Baustellen werden durch den Chauffeur telefonisch avisiert und müssen vor Ort durch den Besteller in Empfang genommen werden. Die Transportkosten werden separat verrechnet. Sofern dies nicht anders durch den Kunden kommuniziert wurde, gehen wir davon aus, dass die Ware vor Ort mit einem Kran oder Stapler abgeladen wird. Allfällige Mehrkosten infolge von Wartezeiten und andere Abladearten (Handablad) werden an den Kunden weiterverrechnet.
Paletten und Verpackungen werden mit der Lieferung der Ware verrechnet. Falls die Waren mit SBB Mehrwegpaletten zugestellt werden, bitten wir Sie eine Austauschpalette bereit zu halten. Bei den Trespa-Paletten handelt es sich um Einweg-Paletten, welche nicht retourniert werden müssen. Der Rücktransport der Paletten erfolgt auf Anfrage des Kunden, wobei die Kosten des Transportes zulasten des Käufers gehen.
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dem Empfänger obliegt die Pflicht, das Transportgut bereits beim Empfang auf Transportschäden zu kontrollieren. Sind die Waren nicht ordnungsgemäss auf dem LKW geladen, ist der Empfänger verpflichtet, dies beim Empfang der Waren zu dokumentieren. Reklamationen betreffend Beschädigungen oder Verlust sind direkt beim Frachtführer sowie bei der ProPanel GmbH anzumelden.
Die Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Absprache und ist nicht garantiert.
Bei Abnahmeverzögerung bestellter, versandbereiter oder versandter Lieferungen lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Lieferant ist berechtigt, im Lager eingetroffene Ware 2 Wochen nach dem vereinbarten Auslieferungstermin in Rechnung zu stellen, wobei die normalen Zahlungskonditionen zur Anwendung gelangen.
Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Faktura Datum rein netto zahlbar. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverspätung von mehr als 60 Tagen wird Verzugszins ab Verfalldatum geschuldet.
Unsere Lieferanten / Hersteller leisten allesamt min. 10 Jahre Materialgarantie. Diese Garantie setzt eine fachgerechte Anwendung, Lagerung und Verlegung gemäss den Richtlinien des Herstellers voraus. Schadhafte Platten werden nach Überprüfung durch den Hersteller ab Lager Bern ersetzt. Jede weitergehende Haftung für Demontage, Montage, Gerüste usw. sowie Folgeschäden durch Nichtbeachtung der von der Fabrik gemachten Angaben oder mangels Beachtung der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird ausgeschlossen.
Die Parteien anerkennen für alle Forderungen und Streitigkeiten den Gerichtsstand Bern.